
Der Austritt aus der Kirche ist eine persönliche Entscheidung, die aus verschiedenen Gründen getroffen wird. Doch manchmal verspüren Menschen den Wunsch, wieder Teil der kirchlichen Gemeinschaft zu werden. Der Wiedereintritt in die katholische oder evangelische Kirche ist möglich und oft unkomplizierter, als viele denken.
Gründe für den Wiedereintritt
Menschen entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für den Wiedereintritt in die Kirche:
- Spirituelle Rückkehr: Eine erneute Hinwendung zum Glauben und zur kirchlichen Gemeinschaft.
- Familiäre oder soziale Gründe: Zum Beispiel die Taufe eines Kindes oder die kirchliche Hochzeit.
- Engagement in der Gemeinde: Viele möchten aktiv am Gemeindeleben teilnehmen.
- Seelsorgerische Unterstützung: Der Wunsch nach spiritueller Begleitung und Beratung.
Wiedereintritt in die evangelische Kirche
Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist in der Regel unkompliziert und kann direkt bei der zuständigen Gemeinde erfolgen. Die wichtigsten Schritte sind:
- Kontaktaufnahme mit der Gemeinde
Wende dich an die Pfarrerin oder den Pfarrer deiner Heimatgemeinde oder eine Wiedereintrittsstelle. - Persönliches Gespräch
In einem Gespräch kannst du deine Beweggründe erläutern und offene Fragen klären. Es gibt keine festen Voraussetzungen oder Prüfungen. - Formale Anmeldung
In der Regel benötigst du eine Taufbescheinigung und eine Austrittsbescheinigung. Die Gemeinde hilft dir bei der Beschaffung dieser Dokumente. - Offizielle Aufnahme
Der Wiedereintritt kann durch eine einfache Erklärung oder eine kleine Feier in der Gemeinde erfolgen.
Wiedereintritt in die katholische Kirche
Der Wiedereintritt in die katholische Kirche ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch eine formelle Aufnahme durch die Kirche. Die Schritte sind:
- Kontaktaufnahme mit einem katholischen Seelsorger
Der Wiedereintritt erfolgt nicht über eine staatliche Behörde, sondern direkt über die Kirche. - Gespräch mit einem Priester
Ein Gespräch mit einem Priester oder Seelsorger ist erforderlich, um die Beweggründe zu besprechen und den Wiedereintritt vorzubereiten. - Einholung der Zustimmung des Bischofs
Der Priester beantragt beim Bischof die Wiederaufnahme. Dafür benötigst du eine Taufbescheinigung und eine Austrittsbescheinigung. - Offizielle Wiederaufnahme
Nach der Zustimmung des Bischofs erfolgt die Wiederaufnahme durch eine feierliche Erklärung, die entweder im Pfarrbüro oder im Rahmen eines Gottesdienstes stattfinden kann.
Kosten und Kirchensteuer
Der Wiedereintritt selbst ist kostenlos. Allerdings bist du nach dem Wiedereintritt wieder verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen, sofern du ein steuerpflichtiges Einkommen hast.