
Ab dem 01.03.2025 benötigen alle Fahrzeuge, die am StraĂenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.
Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads sowie viele Elektroroller können in diese Kategorie fallen.
Die bis dahin gĂŒltigen blaues Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein GrĂŒnes ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im StraĂenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.
Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.