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Kategorie: Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2025

Posted on 21. Februar 202521. Februar 2025 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2025

Ab dem 01.03.2025 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads sowie viele Elektroroller können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen blaues Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein GrĂŒnes ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Fortbewegung, Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2024

Posted on 26. Februar 202426. Februar 2024 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2024
Roter Piaggio Vespa Motorroller Geparkt Neben Grauem Und Rotem BetongebĂ€ude – Photo by Tim Gouw
https://www.instagram.com/punttim/

Ab dem 01.03.2024 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zĂ€hlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen schwarzen Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein Blaues ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Fortbewegung, Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2023

Posted on 22. Februar 202319. Februar 2023 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2023
Roter Piaggio Vespa Motorroller Geparkt Neben Grauem Und Rotem BetongebĂ€ude – Photo by Tim Gouw
https://www.instagram.com/punttim/

Ab dem 01.03.2023 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zĂ€hlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen grĂŒnen Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein Schwarzes ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Fortbewegung, Zweirad

e-Roller-Anbieter – Zugewinn fĂŒr die Ortsrandlage?

Posted on 1. August 202231. Juli 2022 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu e-Roller-Anbieter – Zugewinn fĂŒr die Ortsrandlage?

Seit ca. 2 Monaten wurde das VerfĂŒgbarkeitsgebiet des E-Roller-Anbieters Lime in meiner Heimatstadt erweitert. Nun kann auch ich es bis in meinem etwas außerhalb liegenden Stadtteils nutzen. Ich habe mir die Frage gestellt, ob das auch etwas fĂŒr mich ist und einen kleinen Selbstversuch gestartet:

Ich hatte noch eine schnelle Erledigung in der Innenstadt umzusetzen. Dieses nahm ich zum Anlass das Angebot von Lime zu testen. Als erstes habe ich mir ein Konto angelegt und dieses mit einem Zahlungsmittel versehen. Damit konnte es eigentlich schon losgehen.

Ein Roller stand in zirka 350 m Fußweg zur VerfĂŒgung und hĂ€tte gebucht werden können. Allerdings bekam ich ein Popup, was mich auf die Abo-Möglichkeit hinwies. Aber mal von vorne: Die Nutzung des GefĂ€hrts wird nach Minuten mit 0,22 Euro verrechnet. Die Freigabe des fahrbaren Untersatzes kostet eine GebĂŒhr von 1 Euro pro Aktion. Aktuell gibt es einen Test-Monat bei dem man diese GebĂŒhr sparen kann. Nach Ablauf der Testphase kostet diese Option 5,99 €. Außerdem kann man sich den Roller statt 15 Minuten bereits 30 Minuten vor der Nutzung reservieren. Hört sich doch ganz vernĂŒnftig an und wurde gebucht.

Beim Blick auf das Handy wollte ich mir nun den bereits ausgesuchten Roller reservieren. Das war allerdings nicht möglich, da er nicht mehr zur VerfĂŒgung stand. Das sollte das Experiment aber nicht stören. Ein anderer Roller mit entsprechender Reichweite stand mit ungefĂ€hr 1,2 km weiter weg. Also Helm unter dem Arm und los.

Der reservierte Roller stand an einer großen Kreuzung mit einem weiteren GefĂ€hrt. Unter dem QR-Code, der zum Start der Fahrt gescannt werden muss, stand die Kennung. Mit dieser konnte das Zweirad gefunden werden. Man kann ĂŒber die App den Roller „klingeln“ lassen, was sich aber eher nach einem Alarm anhört.

Nun noch den Helm aufsetzen und rauf auf das GerĂ€t. Nach dem man sich mit einem Fuß abgestoßen hat, kann man die Elektronik aktivieren. Mit bis zu 20 km/h ging es nun in Richtung Innenstadt. Ich hatte mir einen Weg mit potentiell wenig Verkehr ĂŒberlegt. Dieser funktionierte zum GlĂŒck wirklich gut.

Was generell ein Nachteil bei den Rollern ist, sind die kleinen Reifen. Im Gegensatz zum Fahrrad merkt man deutlich mehr den Untergrund und Unebenheiten. Auf Schlaglöcher oder Kanten von Bordsteinen muss deutlich mehr geachtet werden. Der bereits angesprochene Untergrund beeinflusst sehr stark das FahrgefĂŒhl und die StabilitĂ€t. Ich musste eine kurze Strecke ĂŒber Kopfsteinpflaster fahren, was nicht wirklich möglich war. Weiterhin machte ich auf einer gepflasterten Strecke die Erfahrung mit einer dauerhaften Vibration, welche durch den gesamten Körper ging. Dieses war ein sehr unangenehmes GefĂŒhl. Eine weitere Entdeckung musste ich machen, als ich einen Radfahrer (ver)folgte. Wir fuhren auf einem Radweg ĂŒber denen BĂ€ume hingen. Mir fiel es erst auf, als diese meinen Kopf fast streiften, dass ich auf dem Roller stehen höher war als der Vorrausfahrende. Was man auch nicht unterschĂ€tzen darf ist der erforderliche Gleichgewichtssinn. Durch die kleineren Reifen und dem niedrigen Schwerpunkt des Akkus ist es in manchen Momenten und meist beim Anfahren eine wackelige Angelegenheit. Zumindest die ersten paar AnlĂ€ufe sind gewöhnungsbedĂŒrftig. Dazu tragen die bereits beschriebenen Streckencharakteristika natĂŒrlich bei.

Ich kam nun an meinem Ziel an und wollte den Roller abstellen. Leider teilte mir die App mit, dass ich an meiner aktuell Position mich in einer Parkverbotszone befinde und den Roller weder parken noch die Fahrt beenden könne. Zum GlĂŒck musste ich nur 450 Meter weiter rollen, um die Fahrt zu beenden. Die Strecke wurde beendet und ich bekam neben der verbrauchten Zeit auch die Kosten angezeigt. Dazu spĂ€ter mehr.

Ich erledigte meinen Grund der „Reise“ und suchte mir den nĂ€chsten Roller. SelbstverstĂ€ndlich hĂ€tte ich den bereits genutzten Roller auch mit der Parkfunktion wieder aktivieren können. Leider reichte allerdings die beim Beenden angezeigte Rest-Kilometerlaufzeit nicht aus, um nach Hause zu kommen. ZusĂ€tzlich war dieser auch entweder bereits in Nutzung oder zumindest reserviert. Ich fand einen Roller in 350 Metern in entgegen geplanter Fahrtrichtung mit passender Akkupower.

Bei diesem reservierten GefĂ€hrt angekommen, versuchte ich die Start-Buchung vorzunehmen. Dieses gelang mir leider nicht und ich konnte eine Störung melden. Also den nĂ€chsten fahrbaren Untersatz aus der App herausgesucht. Leider war im nĂ€heren Umkreis keiner mit einer gesicherten Laufleistung bis zu meinem geplanten Ziel zu bekommen. Darum nahm ich einen in der NĂ€he verfĂŒgbaren und wollte damit mein GlĂŒck versuchen.

Ich plante meine RĂŒckroute so, dass ich an einem Punkt vorbei kam, wo ich a) noch auf 2 weitere Roller zurĂŒckgreifen könnte und b) zur Not einen ertrĂ€glichen Fußmarsch bis nach Hause machen könnte. Also angeschoben und die Energie aus dem Akku gedrĂŒckt. Nach Plan fuhr ich einen ganz schmalen gemeinsamen Geh- und Radweg auf dem ich sonst auch mit dem Rad fahre. Heute hatte ich allerdings bei Gegenverkehr ein deutlich mulmigeres GefĂŒhl und „sprang“ auch 2 mal ab. An einer Abzweigung fuhr ich einen kleinen Umweg ĂŒber eine verkehrsberuhigte Straße, damit ich nicht weiter auf dem PĂ€ttken fahren musste. [ErlĂ€uterung: PĂ€ttken ist ein mundartlicher, speziell vor allem MĂŒnsterlĂ€nder Ausdruck fĂŒr einen kleinen Pfad]

Nun kam der geplante Ort, wo weitere Roller geparkt sein sollten. Von den beim Start der RĂŒckreise noch angezeigten 3 Rollern war nur einer auffindbar. Dieser zeigte in der App allerdings deutlich mehr Reichweite als mein aktuell genutztes Vehikel. Dort zeigte mir das neuere Modell nur noch 4% Akku an. Also wurde die Fahrt beendet und der neue Roller gebucht. Mit dem sollte ich definitiv bis zum Ziel kommen. Dieses funktionierte auch tadellos. Ich parkte den Roller und bekam meine Abrechnung in der App sowie als Mail.

Kommen wir zur nun Abrechnung. Aufgrund der 2 unterschiedlich gefahrenen Wege und Fußstrecken nehme ich 11 km als Grundlage zur Berechnung fĂŒr den E-Scooter. Mit dem PKW liegen der selben Strecke 5,5 km zum Vergleich. SelbstverstĂ€ndlich könnte man diese Route auch mit den Rollern nutzen, was aufgrund der Verkehrssituation deutlich gefĂ€hrlicher wĂ€re. Ich habe zusĂ€tzlich den Vorteil, dass eine Bushaltestelle nur 150 Meter vor meiner HaustĂŒr vorhanden ist und mich ebenfalls an dieses Ziel gebracht hĂ€tte.

Mit dem Auto komme ich somit auf eine Benzin-Abrechnung von 3,14 €. Parkkosten wĂ€ren bei dieser Erledigung nicht entstanden, da man hier auf den meisten ParkflĂ€chen 30 Minuten kostenfrei parken darf. FĂŒr den Bus hĂ€tten 2 Einzelfahrscheine und somit die teuerste Nutzung des ÖPNV 5,60 gekostet. Dagegen kommt die elektro-unterstĂŒtzte zweirĂ€drige Akku-Platte mit Lenker einfach nicht gegen an.

Mir wurden fĂŒr 9,5 Kilometern auf 3 Fahrzeugen bei 43 Minuten Fahrzeit 9,46 Euro berechnet. Ich hatte nun noch das GlĂŒck des abgeschlossenen Test-Abo-Models, so dass ich 3 weitere Euro fĂŒr die Fahrzeug-Nutzung eingespart habe.

Bevor ich diesen Beitrag nun tippe, fiel mir noch ein weiterer Punkt in der App auf: Flatrate Pakete. Da ist es zum Beispiel möglich fĂŒr 6,99 Euro eine Stunde Fahrzeit pauschal zu kaufen. Auch hierbei steht einem die 30 minĂŒtige Vorreservierung zu VerfĂŒgung und die FreischaltgebĂŒhr muss ebenfalls nicht entrichtet werden. Das merke ich mir als Alternative und kĂŒndige direkt das Probe-Abo. Was ich nett finde, ist die weitere Nutzbarkeit bis zum letzten Tag des Testzeitraums.

Mein persönliches Fa(hr)zit:
Ich glaube, es ist eine Bereicherung fĂŒr Groß- und InnenstĂ€dte. Bei dem Preismodell muss einem bewusst sein, dass rote Ampeln Geld kosten. Entsprechend könnte das bei dem einen oder anderen „Roller-Piloten“ auch Auswirkungen auf den Fahrstil haben. Ich hatte mir die Roller-Situation vor dem Test ein paar Tage beobachtet. Im Umkreis vom 1,5 Kilometern stand immer ein Roller zur VerfĂŒgung, so dass man zumindest von einem Ausgangspunkt zu einem grĂ¶ĂŸeren „Roller-Parkplatz“ hĂ€tte kommen können, um seine Reichweite zu erweitern.

Man muss genau schauen, ob am Ziel auch die Möglichkeit besteht, das GefÀhrt zu stoppen. Dabei ist es egal, ob als Pause oder Fahrtende. Ich hatte in meiner Planung vor, mir noch einen Kaffee unterwegs zu trinken, was aufgrund der Verbotszonen nicht funktionierte.

Wie ich bei meiner eigenen Testfahrt gemerkt, mĂŒssen die Roller nicht funktionieren bzw. können auch defekt sein. ZusĂ€tzlich kann man immer nur einen Roller reservieren. Somit ist ein Umstieg auf einen anderen Roller immer ein kleines Wagnis. ZusĂ€tzlich stehen oder liegen die Roller immer draußen und können auch von vielen Menschen „genutzt“ werden. Ich habe mir vor und nach der jeweiligen Nutzung die HĂ€nde sowie die Lenker mit einem Desinfektionstuch gereinigt.

Preislich ist es ĂŒberhaupt keine Alternative. Zeitlich wĂ€re es nur beim ÖPNV per Bus, da dieser nicht so flexibel ist und auf den Streckenmöglichkeiten teilweise lĂ€nger benötigt. Zum Auto ist der E-Roller keine Konkurrenz. ZusĂ€tzlich kennt man die BetriebsfĂ€higkeit sowie die Sauberkeit.

Ergebnis:

  • Wenn man zu faul ist in der Innenstadt zu laufen. = Parkverbotszonen beachten
  • Notlösung auf einem Spaziergang vor dem Wetter = Ortsrandlage beachten
  • FĂŒr den Spaß ein teures Unterfangen

Fortbewegung, Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2021

Posted on 15. Februar 202122. Oktober 2020 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2021

Ab dem 01.03.2021 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen schwarze Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein blaues ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Fortbewegung, Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2016

Posted on 27. Februar 20169. Februar 2016 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2016

Ab dem 01.03.2016 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen blauen Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein grĂŒnes ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Zweirad

Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2015

Posted on 1. MĂ€rz 20151. MĂ€rz 2015 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Es wird Zeit – Versicherungskennzeichen 2015

Seit heute dem 01.03.2015 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.

Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.

Die bis dahin gĂŒltigen schwarzen Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein blaues ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.

Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.

Zweirad

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Daniel Lensing

Ich betreibe diesen Blog, bei dem ich meine Erfahrungen aus der IT & dem Berufsalltag sowie dem Wahnsinn des Lebens mit Höhen und Tiefen. Darunter meine „Erlebnisreise“ zum Planeten „Diabetes mellitus Typ-2“.

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