
Die ersten Wochen im neuen Job â man möchte motivieren, ĂŒberzeugen, alles geben. Doch was, wenn genau dann eine Krankheit dazwischenfunkt? Gerade in der Probezeit sorgt das fĂŒr Unsicherheit: Bekomme ich Lohnfortzahlung?
Gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung
In den ersten vier Wochen eines neuen ArbeitsverhĂ€ltnisses gilt: Es besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Stattdessen greift die sogenannte âWartezeitâ.
Das bedeutet: Wer innerhalb dieser vier Wochen krank wird, erhĂ€lt in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse â vorausgesetzt, man ist gesetzlich versichert und die ArbeitsunfĂ€higkeit ist Ă€rztlich bestĂ€tigt.
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
- Sofort informieren: Du musst deinem Arbeitgeber am besten direkt zu Arbeitsbeginn Bescheid geben â telefonisch oder per E-Mail.
- Krankschreibung einreichen: SpĂ€testens am vierten Tag der Erkrankung muss eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung vorliegen (manche Arbeitgeber verlangen sie schon ab dem ersten Tag â das steht meist im Arbeitsvertrag).
- Krankenkasse informieren: FĂŒr die Auszahlung des Krankengelds ist die Krankenkasse zustĂ€ndig. Auch sie braucht die Krankschreibung rechtzeitig.
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Das Krankengeld betrĂ€gt etwa 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Es ist also geringer als das ĂŒbliche Gehalt, was fĂŒr manche Betroffene finanziell spĂŒrbar sein kann.
KĂŒndigung wegen Krankheit in der Probezeit?
In der Probezeit kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekĂŒndigt werden â auch wĂ€hrend einer Krankheit. Es braucht keinen bestimmten KĂŒndigungsgrund. Dennoch darf die KĂŒndigung nicht diskriminierend oder willkĂŒrlich erfolgen, z.âŻB. wegen Schwangerschaft oder einer Behinderung.
Wichtig zu wissen: Eine KĂŒndigung wegen einer kurzen Erkrankung allein ist selten rechtlich angreifbar, sofern alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Tipps fĂŒr die Praxis
- Lies dir den Arbeitsvertrag genau durch â hier können zusĂ€tzliche Regelungen stehen, z.âŻB. zur Vorlagepflicht der Krankmeldung.
- Melde dich transparent und rechtzeitig krank, um Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
- Hebe alle Dokumente auf â Krankschreibung, Nachweise ĂŒber die Abgabe bei der Krankenkasse, etc.
- Sprich mit deiner Krankenkasse, wenn du Fragen zum Krankengeld hast â sie sind dafĂŒr zustĂ€ndig.
Zusammenfassend
Kranksein in der Probezeit ist natĂŒrlich nicht ideal â aber auch kein Tabu. Wichtig ist, seine Rechte und Pflichten zu kennen, transparent zu handeln und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Gesundheit geht immer vor â auch im neuen Job.