Seit heute dem 01.03.2015 benötigen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.
Dazu zählen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.
Die bis dahin gültigen schwarzen Kennzeichen verlieren ihr Gültigkeit und muss durch ein blaues ersetzt werden. Wenn man mit einem ungültigen Kennzeichen im Straßenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fährt selbstverständlich ohne Versicherungsschutz.
Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.