
Die Bundestagswahl 2025 steht bevor, und wie jedes Mal, gibt es viele Fragen rund um das Wahlsystem. Besonders die Erst- und Zweitstimme sind oft ein Thema, das Unklarheiten aufwirft.
Was ist die Erststimme?
Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, und in jedem dieser Wahlkreise strebt ein Kandidat ein Direktmandat im Bundestag an. Die Person mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Allerdings gibt es eine wichtige Regel: Der Kandidat muss auch die Unterstützung seiner Partei durch die Zweitstimmen erhalten, um ins Parlament einzuziehen.
Was ist die Zweitstimme?
Die Zweitstimme wird für eine Partei abgegeben und bestimmt, wie viele Sitze diese Partei im Bundestag erhält. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit erhalten oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um ins Parlament einzuziehen. Die Anzahl der Sitze, die einer Partei zustehen, richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Zweitstimmen.
Warum zwei Stimmen?
Das Wahlsystem in Deutschland ist als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag. Dies soll sicherstellen, dass sowohl regionale als auch bundesweite Interessen im Parlament vertreten sind. Die Erststimme personalisiert die Wahl und stellt sicher, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist, während die Zweitstimme die Mehrheitsverhältnisse im Parlament bestimmt.
Die Sitzverteilung im Bundestag
Der Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Zunächst werden die Mandate an die siegreichen Direktkandidierenden der 299 Wahlkreise vergeben. Sollte das Verhältnis der Zweitstimmen durch den Einzug aller Erststimmengewinner ins Parlament verändert werden, wird dies berücksichtigt. Wenn eine Partei weniger Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden die restlichen Sitze über die Landesliste der Parteien besetzt.
Wichtige Änderungen durch die Wahlrechtsreform 2023
Die Wahlrechtsreform 2023 hat einige wichtige Änderungen mit sich gebracht. Die Zahl der Abgeordneten wurde auf 630 Personen festgelegt, und Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen vollständig. Zweitstimmendeckung bedeutet, dass Direktmandate nur zählen, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind. Eine Ausnahme gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber, die einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis erhalten.
Die Erst- und Zweitstimme sind zentrale Bestandteile des deutschen Wahlsystems und tragen dazu bei, dass sowohl regionale als auch bundesweite Interessen im Bundestag vertreten sind. Bei der Bundestagswahl 2025 ist es daher wichtig, sich über beide Stimmen im Klaren zu sein und sie bewusst zu nutzen.