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Krank in den ersten 4 Wochen der Probezeit

Posted on 23. Juni 202524. Juni 2025 By Daniel Lensing Keine Kommentare zu Krank in den ersten 4 Wochen der Probezeit

Die ersten Wochen im neuen Job – man möchte motivieren, überzeugen, alles geben. Doch was, wenn genau dann eine Krankheit dazwischenfunkt? Gerade in der Probezeit sorgt das für Unsicherheit: Bekomme ich Lohnfortzahlung?

Gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung

In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses gilt: Es besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Stattdessen greift die sogenannte „Wartezeit“.

Das bedeutet: Wer innerhalb dieser vier Wochen krank wird, erhält in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse – vorausgesetzt, man ist gesetzlich versichert und die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bestätigt.

Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

  • Sofort informieren: Du musst deinem Arbeitgeber am besten direkt zu Arbeitsbeginn Bescheid geben – telefonisch oder per E-Mail.
  • Krankschreibung einreichen: Spätestens am vierten Tag der Erkrankung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (manche Arbeitgeber verlangen sie schon ab dem ersten Tag – das steht meist im Arbeitsvertrag).
  • Krankenkasse informieren: Für die Auszahlung des Krankengelds ist die Krankenkasse zuständig. Auch sie braucht die Krankschreibung rechtzeitig.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?

Das Krankengeld beträgt etwa 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Es ist also geringer als das übliche Gehalt, was für manche Betroffene finanziell spürbar sein kann.

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit?

In der Probezeit kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – auch während einer Krankheit. Es braucht keinen bestimmten Kündigungsgrund. Dennoch darf die Kündigung nicht diskriminierend oder willkürlich erfolgen, z. B. wegen Schwangerschaft oder einer Behinderung.

Wichtig zu wissen: Eine Kündigung wegen einer kurzen Erkrankung allein ist selten rechtlich angreifbar, sofern alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Tipps für die Praxis

  • Lies dir den Arbeitsvertrag genau durch – hier können zusätzliche Regelungen stehen, z. B. zur Vorlagepflicht der Krankmeldung.
  • Melde dich transparent und rechtzeitig krank, um Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
  • Hebe alle Dokumente auf – Krankschreibung, Nachweise über die Abgabe bei der Krankenkasse, etc.
  • Sprich mit deiner Krankenkasse, wenn du Fragen zum Krankengeld hast – sie sind dafür zuständig.

Zusammenfassend

Kranksein in der Probezeit ist natürlich nicht ideal – aber auch kein Tabu. Wichtig ist, seine Rechte und Pflichten zu kennen, transparent zu handeln und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Gesundheit geht immer vor – auch im neuen Job.

#t2dhero, Arbeitszimmer, Leben Beruf und Gesundheit

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Daniel Lensing

Ich betreibe diesen Blog, bei dem ich meine Erfahrungen aus der IT & dem Berufsalltag sowie dem Wahnsinn des Lebens mit Höhen und Tiefen. Darunter meine „Erlebnisreise“ zum Planeten „Diabetes mellitus Typ-2“.

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