Mai 17

Service-Intervall bei A-Klasse (W168) zurücksetzen

Ich habe in 2 Wochen einen Inspektionstermin, allerdings ist die Restlaufzeit bis zum Inspektionstermin überschritten, so das mir bei jedem Start des Wagens ein Signalton mitteilt an diesen Zustand.

Um die Restlaufzeit und somit das Inspektionsintervall wieder zurückzusetzen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Schlüssel auf “Zündung an” drehen
  • Taste “0.000″ innerhalb einer Sekunde 2 mal drücken
  • Schlüssel auf “Zündung aus” drehen
  • Taste “0.000″ gedrückt halten
  • Schlüssel auf “Zündung an” drehen (Taste “0.000″ weiterhin gedrückt halten)
  • Nach 10 Sekunden erfolgt ein Signalton
  • Display zeigt neues Wartungsintervall an
  • Taste “0.000″ los lassen
  • Schlüssel auf “Zündung aus”

Man sollte allerdings die Werkstatt dann darauf hinweisen, dass dieses durchgeführt wurde, damit a) dieses nach erledigter Arbeit erneut durchgeführt wird und b) es zu Irritationen beim Service Personal kommt.

Mrz 13

Grüner Pfeil – fahren oder stehen

Als ich mit meinem Auto von einer Fahrt wieder zu meiner Wohnung fuhr, versuche der nach mir fahrende Verkehrsteilnehmer mich am Bremsen vor der roten Ampel zu hindern.

Zur Situation:
An dieser Kreuzung gibt es einen (laut Behörden-Deutsch) Grünpfeil. Ich hatte auch den Blinker in die entsprechende Fahrtrichtung gesetzt und bremste meine Geschwindigkeit entsprechend der roten Ampel ab. Bevor ich zum vollständigen Stillstand meines Fahrzeugs kommen konnte, betätigte der hinter mir Fahrende die Hupe, um seine ebenfalls durch für die nach rechtsleuchtenden Blinker angegebenen Abbiegewunsch in der zeitlichen Dauer zu beschleunigen.

Zur gesetzlichen Sachlage:
1.) Nutzung Grünpfeil:

§ 37 Abs. 2 StVO – Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil:
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Es ist erst nach dem Anhalten (vollständiger Stillstand) erlaubt den Haltestreifen zu überfahren; somit war mein Verhalten gerechtfertigt.

2.) Nutzung Hupe:

§ 16 Abs. 1 StVO -Warnzeichen:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht.

Es lässt sich streiten, ob er mich im Abbiegevorgang überholen wollte, da es sich an dieser Stelle um einen Ampel-Standort außerhalb geschlossener Ortschaften handelt oder ob er mir einfach nur durch sein Verhalten mit teilen wollte, das ich gefährdet bin, aufgrund der Tatsache, da er unterwegs sei und den selben Weg favorisierte.

Somit werde ich auch in Zukunft an einer roten Ampel halten und prüfen, ob der Grünpfeil von mir genutzt werden kann.
Vielleicht sollte der eine oder andere Verkehrsteilnehmer sich sein Fahrverhalten noch einmal durch den Kopf gehen lassen.

Feb 27

Handy-Parken – Eine “Kosten”-Sache für sich

Gestern war ich mit dem Auto in 3 Städten unterwegs. Dabei durfte ich auch mein Fahrzeug auf “bewirtschafteten Parkflächen” abstellen. Komischerweise fand ich an allen 3 Abstellflächen bzw. im weiteren flanieren auch an weiteren Parkautomaten Hinweise auf Handy-Parken.

Was bringt mir dieses als Autofahrer?!

  • Fangen wir mal mit etwas kostenlosen an:
    Ich bekomme im Schnitt 5-10 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit eine Erinnerungsnachricht per SMS.
    Wertung: positiv (bis neutral, da man sich am Handy auch eine Erinnerung setzen kann)
  • Die Parkgebühren (im generellen):
    Es werden die selben Parkgebühren berechnet wie am Automaten selber
    Wertung: positiv
  • Servicegebühr:
    Entsprechend der Stadt bzw. dem Anbieter des Service werden 12 bis 18 Cent pro Buchung fällig.
    Wertung: negativ, da es doch zusätzliche Kosten sind!!
    Bei meiner Recherche bin ich allerdings auch auf Städte gestoßen, die diese Gebühr nicht verlangen
  • “Brötchen-Ticket”:
    In Hamm wird ein sogenanntes “Brötchen-Ticket” zur Verfügung gestellt. Kostenlos kann man 30 Minuten parken. Dieses ist per SMS leider nicht buchbar – noch nicht einmal mit der kostenpflichtigen Servicegebühr.
    Wertung: negativ
  • Quittung / Beleg:
    Die Kosten für das Parken werden mit der Handy-Rechnung beglichen. Nun habe ich dann im Geschäftsumfeld das Problem, dass ich Parkkosten per Reisekostenabrechnung erstattet bekomme bei der Einreichung eines Belegs. Man sollte auf jeden Fall vor der ersten Nutzung mit seinem Chef oder entsprechend Beauftragten klären, ob diese Form der Abrechnung erwünscht ist.
    Wertung: neutral (bei mir eher negativ)

 

Als Fazit muss ich sagen: Vielleicht kann dieses mal ganz nützlich sein, wenn man wirklich kein Kleingeld in der Tasche hat, aber im generellen müssen die Städte die Servicegebühren abschaffen. Zum Parkautomat bewegen muss man sich ja für die meisten Standortnummern, die man für die Buchung benötigt sowieso, wobei es ja von den verschiedenen Anbietern auch “Apps” für das Mobiltelefon gibt. Wirklich überzeugt hat mich das System derzeit allerdings noch nicht.

Nov 20

Parken auf dem Schutzstreifen verboten

Als ich heute zum Ausladen aus dem Kofferraum halb auf einem Bürgersteig stand, wurde ich von einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes deutlich auf einen Fehler hingewiesen.

Ich fragte Sie, ob ich nicht zum Be- und Entladen meine 3 Minuten auf dem Bürgersteig stehen dürfte, da ich an der Straße kein Verbotsschild gesehen hatte. Sie erläuterte mir, das nicht der Bürgersteig das Problem sein, sondern der “Schutzstreifen”. Leider war mir bis heute der Begriff noch nicht geläufig, so musste ich nachfragen, wo denn nun das Problem bestehe.

Es gibt auf Straßen sogenannte Leitlinien. Ich würde sie kurz gestrichelte Linie nennen, die meistens mit einem Fahradsymbol auf dem Asphalt einer Straße aufgebracht sind. Diese dürfen von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern bei Bedarf überfahren werden, solange es keine Behinderung bzw. Gefährung von Radfahrern gibt.

Auf diesen ist seit dem 01.09.2009 auch ohne Kennzeichnung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken verboten, da in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot besteht.

Ich hatte nun sogar Glück. Man bewendete es bei einer Ermahnung, da ich mich ja sehr für mein Vergehen interessiert habe  und konnte nach der ausführlichen Erläuterung der Ordnungsamt-Bediensteten mir ohne Zahlung eines Bußgeldes einen anderen Parkplatz suchen.

Nach Recherchen wird der Schutzstreifen auch schon mal Angebotsstreifen genannt. Dabei gild dann die selbe Regelung.

Okt 27

Parkscheibe und die Zeitregelung

In den letzten Jahren habe ich im Regelfall auf Parkflächen gestanden, wo sich Parkautomaten befanden oder ich habe mein Auto direkt in einem Parkhaus geparkt.

Die Situation mit dem Parkplatz hatte ich auch gestern für einen Besuch in der Stadt geplant. Leider musste ich beim Eintreffen des Parkautomaten feststellen, dass dieser defekt war mit dem Hinweis, die Parkscheibe zu verwenden. Nach einer kurzen Suche im Staubereich des Autos fand ich diese auch.

Nun stand ich vor der Frage: Auf was muss ich denn die Uhr nun einstellen ?!
Es war 17:08 Uhr . stell ich die Uhr nun auf 17:00 Uhr oder 17:30 Uhr ?!
Ich habe mich in dieser Situation auf 17:00 Uhr geeinigt, was in der Nachforschung nun laut STVO falsch war.

Nun mal zur offiziellen Regelung:
von Minute 00 Minuten 00 Sekunden bis 29 Minuten 59 Sekunden muss die Zeit auf die 30 Minuten der Uhrzeit gestellt werden
Beispiel: 17:08 Uhr = Parkscheibe auf 17:30 Uhr

von Minute 30 Minuten 00 Sekunden bis 59 Minuten 59 Sekunden muss die Zeit auf die nächste volle Stunde der Uhrzeit gestellt werden
Beispiel: 17:38 Uhr = Parkscheibe auf 18:00 Uhr

Somit hat man im Gegenzug mit dem Automaten teilweise sogar noch eine größere Parkzeit, um seine Dinge zu erledigen.

Jun 24

Fahren ohne TÜV

Ich habe letztens mit einem Bekannten diskutiert, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne TÜV bei einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Das ganze sollte ja rechtlich einwandfrei sein und nicht “geschummelt”.

Die bekannten “roten Nummernschilder” sind für Händler und nicht für den Privatmann gedacht. Somit mussten wir diese in unserer Liste streichen.

Heute Morgen hatte ich dazu den Geistesblitz: Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig und benötigt neben dem Fahrzeugschein und dem Ausweis des Antragsstellers keinen Nachweis über die Fahrtauglichkeit. Allerdings muss man eine Versicherungsdoppelkarte mit dem Vermerk “Kurzzeitkennzeichen” mit zur Anmeldung nehmen. Der behördliche Ablauf kostet ca. 11 Euro.

Apr 24

Verbandkasten noch aktuell ??

Ich habe gestern Abend einen Unfall beobachtet und habe “Erste Hilfe” geleistet. Dabei ist mir ein Verbandkasten in die Finger gefallen, der zum Glück sein Verfallsdatum noch nicht erreicht hatte.

In dem Zusammenhang viel mir ein, dass ich meinen im Auto auch lange nicht mehr überprüft habe. Bei der Überprüfung bewahrheitete sich mein Verdacht. Ich benötige ein “Update”.

Dieses kann man auf 2 Arten durchführen:

  • einen neuen Verbandkasten kaufen
  • Nachfüllset in der Apotheke kaufen

Da eventuell der eine oder andere der Leser dieses Blogs vielleicht auch nicht so häufig an dieses lebensrettende Objekt denkt, ist es mir doch einen Artikel wert.

Übrigens: Die Rettungsdienste bieten auch Auffrischungskurse in “Erste Hilfe” an.