Als ich mit meinem Auto von einer Fahrt wieder zu meiner Wohnung fuhr, versuche der nach mir fahrende Verkehrsteilnehmer mich am Bremsen vor der roten Ampel zu hindern.
Zur Situation:
An dieser Kreuzung gibt es einen (laut Behörden-Deutsch) Grünpfeil. Ich hatte auch den Blinker in die entsprechende Fahrtrichtung gesetzt und bremste meine Geschwindigkeit entsprechend der roten Ampel ab. Bevor ich zum vollständigen Stillstand meines Fahrzeugs kommen konnte, betätigte der hinter mir Fahrende die Hupe, um seine ebenfalls durch für die nach rechtsleuchtenden Blinker angegebenen Abbiegewunsch in der zeitlichen Dauer zu beschleunigen.
Zur gesetzlichen Sachlage:
1.) Nutzung Grünpfeil:
§ 37 Abs. 2 StVO – Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil:
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Es ist erst nach dem Anhalten (vollständiger Stillstand) erlaubt den Haltestreifen zu überfahren; somit war mein Verhalten gerechtfertigt.
2.) Nutzung Hupe:
§ 16 Abs. 1 StVO -Warnzeichen:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht.
Es lässt sich streiten, ob er mich im Abbiegevorgang überholen wollte, da es sich an dieser Stelle um einen Ampel-Standort außerhalb geschlossener Ortschaften handelt oder ob er mir einfach nur durch sein Verhalten mit teilen wollte, das ich gefährdet bin, aufgrund der Tatsache, da er unterwegs sei und den selben Weg favorisierte.
Somit werde ich auch in Zukunft an einer roten Ampel halten und prüfen, ob der Grünpfeil von mir genutzt werden kann.
Vielleicht sollte der eine oder andere Verkehrsteilnehmer sich sein Fahrverhalten noch einmal durch den Kopf gehen lassen.