Ich habe letztens mit einem Bekannten diskutiert, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne TĂśV bei einem Fahrzeug am StraĂźenverkehr teilzunehmen. Das ganze sollte ja rechtlich einwandfrei sein und nicht „geschummelt“.
Die bekannten „roten Nummernschilder“ sind fĂĽr Händler und nicht fĂĽr den Privatmann gedacht. Somit mussten wir diese in unserer Liste streichen.
Heute Morgen hatte ich dazu den Geistesblitz: Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist fĂĽr 5 Tage gĂĽltig und benötigt neben dem Fahrzeugschein und dem Ausweis des Antragsstellers keinen Nachweis ĂĽber die Fahrtauglichkeit. Allerdings muss man eine Versicherungsdoppelkarte mit dem Vermerk „Kurzzeitkennzeichen“ mit zur Anmeldung nehmen. Der behördliche Ablauf kostet ca. 11 Euro.