In den letzten Jahren habe ich im Regelfall auf Parkflächen gestanden, wo sich Parkautomaten befanden oder ich habe mein Auto direkt in einem Parkhaus geparkt.
Die Situation mit dem Parkplatz hatte ich auch gestern für einen Besuch in der Stadt geplant. Leider musste ich beim Eintreffen des Parkautomaten feststellen, dass dieser defekt war mit dem Hinweis, die Parkscheibe zu verwenden. Nach einer kurzen Suche im Staubereich des Autos fand ich diese auch.
Nun stand ich vor der Frage: Auf was muss ich denn die Uhr nun einstellen ?!
Es war 17:08 Uhr . stell ich die Uhr nun auf 17:00 Uhr oder 17:30 Uhr ?!
Ich habe mich in dieser Situation auf 17:00 Uhr geeinigt, was in der Nachforschung nun laut STVO falsch war.
Nun mal zur offiziellen Regelung:
von Minute 00 Minuten 00 Sekunden bis 29 Minuten 59 Sekunden muss die Zeit auf die 30 Minuten der Uhrzeit gestellt werden
Beispiel: 17:08 Uhr = Parkscheibe auf 17:30 Uhr
von Minute 30 Minuten 00 Sekunden bis 59 Minuten 59 Sekunden muss die Zeit auf die nächste volle Stunde der Uhrzeit gestellt werden
Beispiel: 17:38 Uhr = Parkscheibe auf 18:00 Uhr
Somit hat man im Gegenzug mit dem Automaten teilweise sogar noch eine größere Parkzeit, um seine Dinge zu erledigen.