Ich habe letztens mit einem Bekannten diskutiert, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne TĂV bei einem Fahrzeug am StraĂenverkehr teilzunehmen. Das ganze sollte ja rechtlich einwandfrei sein und nicht „geschummelt“.
Die bekannten „roten Nummernschilder“ sind fĂŒr HĂ€ndler und nicht fĂŒr den Privatmann gedacht. Somit mussten wir diese in unserer Liste streichen.
Heute Morgen hatte ich dazu den Geistesblitz: Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist fĂŒr 5 Tage gĂŒltig und benötigt neben dem Fahrzeugschein und dem Ausweis des Antragsstellers keinen Nachweis ĂŒber die Fahrtauglichkeit. Allerdings muss man eine Versicherungsdoppelkarte mit dem Vermerk „Kurzzeitkennzeichen“ mit zur Anmeldung nehmen. Der behördliche Ablauf kostet ca. 11 Euro.