Gestern Abend habe ich eine kurze Fahrradtour unternommen und durfte dabei feststellen, dass nicht jeder Verkehrsteilnehmer die Bedeutung einer Fahrradstraße kennt.
In der Fahrradstraße beträgt nämlich, auch ohne zusätzliche Kennzeichnung, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, welche als geminderte Geschwindigkeit innerhalb der StVO gilt.
Des weiteren dürfen Radfahrer auch, trotz Beeinträchtigung anderen Verkehrsteilnehmer, nebeneinander fahren, was auf den anderen öffentlichen Straßen erst ab einer Personenanzahl von 15 Personen als sogenannter Verband zweireihig durchgeführt werden darf oder halt, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Außerdem müssen Fahrzeugführer eines Kraftfahrzeuges ihr Fahrverhalten so anpassen, das eine Behinderung sowie eine Gefährdung von Radfahrern vermieden wird.
Ja das kenne ich auch! Ich wohne in einer Radstraße und es hält sich wirklich kaum einer dran. Ich habe es inzwischen aber aufgegeben, mich mit den Leuten zu streiten – die werden nämlich pampig wenn man sie drauf hinweist.
Ja, das finde ich auch, dass sich keiner dran hält. Der ewige Streit zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und Autofahrern. Lustig wie sich die Standpunkte immer verändern, je nachdem mit welchem Gefährt man gerade unterwegs ist.