Es gibt Software, die bei der Installation einen Dienst installieren. Es kann also auch zu einer Anforderung beim Bau von Gruppenrichtlinien kommen, wo man Dienste administrieren soll, die auf dem System, von wo aus diese erstellt werden soll, nicht vorhanden ist.
Der Dienst muss in Gruppenrichtlinien nicht ausgewählt werden, sondern kann diesen auch per Tastatur definieren. Wichtig ist nur, dass man den Dienstnamen kennt und diesen entsprechend in der Gruppenrichtlinie verankern.
Dieses wird dann allerdings nicht unter den „Windows-Einstellungen / Sicherheitseinstellungen“ bei den „Systemdiensten“, sondern über die Gruppenrichtlinien-Einstellungen (GPP) durchgeführt. Dort können Dienste auch händisch eingegeben werden.