Ich habe heute bei einem Spaziergang einen Elektrofachmarkt besucht und wollte nach Sondierung des Sortiments 2 DVDs erstehen. Diese wollte ich nun aus dem Warenwirtschaftssystem des Martkes ausbuchen lassen und mein Geld der Buchhaltung des Unternehmes zur VerfĂŒgung zu stellen.
DafĂŒr begab ich mich an die Kasse und wurde bei der Nennung des zu bezahlenden Betrags nach meiner Postleitzahl gefragt, die ich bereitwillig mitteilte, welche ungefĂ€hr 70 Kilometer vom der Filiale entfernt angesiedelt ist. Beim Beobachten der Mitarbeiterin an ihrem EingabegerĂ€t fiel mir auf, dass Sie eine andere Zahlenkombination eintippte als die von mir mitgeteilte.
Ich bekam mein RĂŒckgeld und wurde freundlich verabschiedet. Leicht verstört blieb ich im Ausgangsbereich stehen und ĂŒberlegte, ob ich das jetzt gerade erlebt hatte oder ob ich meinen Sinnen nicht mehr trauen konnte.
Dann fiel mir der alte Verkaufsspruch des Unternehmens ein
Ich bin doch nicht blöd.
Also begab ich mir zur Information bei der ich die erlebte Situation schilderte. Dort bekam ich dann von der zur VerfĂŒgung stehenden Mitarbeiterin die ErlĂ€uterung. Ich hĂ€tte der Kassiererin leider eine Postleitzahl genannt habe, die das Kassensystem dieser Filiale als nicht zugelassener Wert nicht akzeptiert wĂŒrde.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses glauben soll oder ob Sie einfach nur durch die Anpassung der genannten Postleitzahl auf eine aus dem örtlichen Umfeld bei der Bezahlung einfach nur die Verkaufsdaten ein wenig „aufgebessert haben.
Irgendwie widerstrebt mir zu glauben, dass ein Kassensystem eines nach eigenen Angaben Deutschlands und Europas Nummer Eins in der Elektrofachmarktbranche mit mehr als 650 MĂ€rkte in weltweit 15 LĂ€ndern fĂŒr jede Verkaufsstelle in Deutschland einen Postleitzahlenbereich definiert, so dass nur dieser vom Kassenpersonal vor Ort genutzt werden kann.
Ein ungutes GefĂŒhl bleibt trotzdem.